Gastronomie · 16. Januar 2020
Wie versprochen: Zur bevorstehenden Fastenzeit veröffentliche ich ein passendes Rezept mit wohlschmeckendem Genusssaft als Begleiter.
Eigentlich könnte man auch schreiben, «mit einem feinen Gesundheitssaft». Nur verbietet das schweizerische Lebensmittelgesetz Anpreisungen mit dem Zusatz, respektive dem Hinweis «gut für die Gesundheit». Solche Hinweise dürfen in der Regel nur in Verbindung zu spezifischen Medikamenten geschrieben werden.